Dem Ordnungsamt der Stadt Ulrichstein werden in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über hinterlassenen Hundekot vorgetragen. Dabei wird Klage darüber geführt, dass die vierbeinigen Lieblinge ihr „Geschäft“ auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen verrichten, was zu Recht den Unmut der Fußgänger hervorruft, insbesondere dann, wenn man ungewollt in die „Liegenschaften“ hineintritt.
Was sich im ersten Moment lustig anhört, stellt allerdings abfallrechtlich ein ernst zu nehmendes Problem dar, denn der Hundekot ist als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz anzusehen und danach auch entsprechend zu entsorgen. Hundehalter, deren Hunde ihren Kot auf öffentlichen Straßen oder Plätzen aber auch auf anderen privaten Grundstücken hinterlassen, verhalten sich ordnungswidrig, was mit Geldbußen geahndet werden kann.
Die Hundehalter sind daher dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihre Hunde einzusammeln und in geeigneten Müllbeuteln der Restmüllverwertung zuzuführen. Der Einzelhandel hält eine ganze Menge Utensilien bereit, um den Hundekot ordnungsgemäß aufzunehmen und zu entsorgen.
Weiterhin stellt der Hundekot nicht nur ein ästhetisches, sondern auch hygienisches Problem dar. Im Hundekot können sich Krankheitserreger befinden, die auf andere Haustiere übertragen werden können, wenn diese damit in Berührung kommen.
Bürgermeister Dr. Scharmann bittet daher alle Hundehalter darauf zu achten, dass Ihre Hunde den Kot nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen ablagern. Sollte dies doch einmal geschehen, dann muss die Hinterlassenschaft sofort durch den Hundehalter beseitigt werden.
Bleibt der Hundekot liegen, stellt dies abfallrechtlich einer Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen gegenüber dem Hundehalter geahndet werden.
Dr. Steffen Scharmann
Bürgermeister